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Vorläufiges Ergebnis der Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am 09. Juni fanden die Kommunalwahlen statt.

10 Kandidaten/innen stellten sich für den Ortschaftsrat zur Wahl. Dafür ein herzliches Dankeschön! Allen Gewählten viel Glück und Freude an ihrer Aufgabe.

Ein besonderer Dank, für den reibungslosen Ablauf an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfern: Margit Bertsch, Jannika Pfau, Thomas Kaleja, Roman Frick, Ralf Krebs, Gerhard Pfau, sowie den Angestellten der Ortsverwaltung Ulrike Nunnenmacher und Dagmar Drumm.

Danke auch an unseren Bauhof für den Aufbau des Wahllokales.

Kornelia Keller

Ortsvorsteherin

 

Wahlergebnisse Europawahl Wahlbezirk 015 Karsee:

Wahlberechtigte insgesamt:                      578

Davon Briefwahl beantragt:                        149

Im Wahllokal gewählt haben:                    299

Davon ungültige Stimmen:                             1

Gültige Stimmen                                             298

                                                                                                              Stimmen

CDU

122

Grüne

36

SPD

AfD

22

29

FDP

16

FREIE WÄHLER

31

Die Linke

2

DIE PARTEI

7

Tierschutzpartei

2

ÖDP

9

Volt

Familie

die Basis

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

3

1

3

2

 

Wahlergebnis Kreistag Wahlbezirk 015 Karsee:

Wahlberechtigte insgesamt:               578

Wahlbeteiligte:                                   425

Davon ungültige Stimmen:                   17

Gültige Stimmen:                             2.695

                                                                                               Stimmen             Anteil 2024                       

CDU                                                                                      943                        34,99 %

Freie Wähler                                                                    820                        30,43 %

Grüne                                                                                  313                        11,61 %

ÖDP                                                                                      288                        10,69 %

Sonstige                                                                             331                        12,28 %

 

Frau Roswitha Geyer-Fäßler wurde aus dem Wahlreis VII Wangen im Allgäu in den Kreistag gewählt.

 

 

Wahlergebnisse Kommunalwahl Wahlbezirk 015 Karsee

 

Gemeinderatswahl Wahlbezirk 015 Karsee

Wahlberechtigte insgesamt:                      578

Wahlbeteiligung:                                            425

Gültige Stimmen:                                     8.044

 

                                                                                              Stimmen             Anteil 2024                        Anteil 2019

CDU                                                                                     3.234                     40,20 %                               38,0 %

Freie Wähler                                                                    2.732                     33,96 %                               24,4 %

GOL/Grüne                                                                       1.471                     18,29 %                               25,2 %

SPD                                                                                         424                       5,27 %                                9,4 %

FDP                                                                                         183                       2,27 %                                3,0 %

 

Frau Roswitha Geyer-Fäßler ist als Vertreterin der Ortschaft Karsee in den Gemeinderat gewählt worde

 

 

Ortschaftsratswahl Karsee

Wahlberechtigte insgesamt:       578        

Wahlbeteiligung:                             422         

Davon mit Briefwahl:                     127        

Davon ungültige Stimmzettel:   10              

Stimmen insgesamt:                      2.590   

Name

Stimmen

Bahr, Christoph

330

Drumm, Patrick

289

Feuerstein, Klaus

303

Geyer-Fäßler, Roswitha

255

Grenz, Siegfried

191

Hirscher, Stefan

305

Pfau, Christian

297

Sauter, Benjamin

201

Schmid, Benjamin

266

Striegl, Bernd

143

Sonstige

10

 

Spatenstich für das gemeinsame Feuerwehrhaus

Große Freude über den Spatenstich zum neuen Feuerwehrhaus zwischen Karsee und Leupolz

Was lange währt, wird endlich gut – es war der Spruch des Nachmittags am Freitag beim Spatenstich für das neue, gemeinsame Feuerwehrhaus zwischen Karsee und Leupolz. Nun kann es also endlich losgehen.

Oberbürgermeister Michael Lang betonte die Besonderheit, des künftigen Gebäudes. Denn es sei ein Sonderfall, dass ein Feuerwehrhaus ohne direkte Anbindung an ein Dorf gebaut werde. Deshalb bedankte er sich besonders beim Land Baden-Württemberg, dass es diesen Weg mitgegangen ist. Er erinnerte an eine Begehung mit Landesbranddirektor Hermann Schröder. Man habe damals den geeigneten Ort für ein gemeinsames Gebäude gesucht und sei dabei auf diesen Platz am Hang zwischen den Ortschaften gekommen. Von überall her und überall hin seien hier die Wege kurz. Und gerade in jüngster Zeit habe man in Leupolz sehen können, wie wichtig es für eine erfolgreiche Brandbekämpfung ist, schnell und gut ausgerüstet mit einer guten Mannschaft am Brandort zu sein.

Er dankte den beiden Abteilungen, dass sie künftig an diesem Ort zusammenwirken wollen sowie dem Planungsteam für die gute Zusammenarbeit. Bei der Suche nach passenden Vorbildern habe man während der Corona-Zeit das Feuerwehrhaus in Rettenberg bei Sonthofen besichtigt, das fortan als Vorbild galt. Dabei sei man auch auf den jetzigen Architekten, André Lingg, gestoßen, der sich den Spatenstich nicht entgehen ließ.

Mit Blick auf das neue Feuerwehrhaus in Wangen, sagte OB Lang: „Wenn wir in 20 Jahren auch vom Feuerwehrhaus Karsee/Leupolz noch sagen können, dass es ein neues Feuerwehrhaus ist, haben wir alles richtig gemacht.“ Seinen Dank richtete er an die Unternehmen Schmid und Holzbau Maier, die für den Rohbau und die Holzkonstruktion sorgen werden. Es sei erfreulich, dass bei einer guten Bewerberlage in den Ausschreibungen lokale Unternehmen erfolgreich gewesen seien.

Der Leupolzer Ortsvorsteher Anton Sieber freute sich nach seinen Worten genauso wie die Feuerwehren über diesen Tag. Er ermutigte die Feuerwehrleute und die Jugendfeuerwehren weiterzumachen. Bei der Feuerwehr habe man mit Maschinen zu tun und jetzt gebe es noch ein neues Gebäude. „Das ist besser als Spielzeug unter dem Weihnachtsbaum“, sagte er.

Seine Kollegin Kornelia Keller aus Karsee machte es angesichts des fortgesetzten Schneetreibens ganz kurz. Sie dankte allen, die an den Planungen beteiligt waren und den Feuerwehren insbesondere für ihre Geduld. Sie sagte: „Kommt immer gesund nach Hause – und wir sind stolz wie Bolle!“

Für die Feuerwehren aus den beiden Dörfern und für die Gesamtwehr ist der Spatenstich eine große Freude. Der Kommandant der Gesamtwehr, Christoph Bock, dankte insbesondere der Verwaltung. Es sei nicht selbstverständlich, dass man so viel Freiheit bei der Planung bekomme, wie in diesem Fall. „Wir haben einen super Plan und in eineinhalb Jahren ziehen wir ein“, freute er sich und fügte hinzu: „Wenn das Haus steht, ist es ein Schmuckstück und ein Meilenstein.“   

Dem schloss sich der Karseer Kommandant, Bernd Nunnenmacher, an und sprach auch für seinen Leupolzer Kollegen Thomas Ficher. „Wir sind glücklich, wenn wir in naher Zukunft adäquat untergebracht sind“, sagte er.

Info: 2012 hatte es erste Überlegungen für ein gemeinsames Feuerwehrhaus gegeben. Am 15. April 2014 wurde der Standort in Zusammenarbeit mit dem Land festgelegt.  Am 19. September 2022 fiel im Gemeinderat der Baubeschluss.

Von Susanne Müller, Stadt Wangen im Allgäu

 

Aktuelles vom Breitbandausbau

Derzeit wird mit den Eigentümern von privaten Grundstücken wo die Leitungen durchlaufen sollen, die Trassenabschnitte besprochen. Sobald die Bauererlaubnisse der Eigentümer vorliegen wird das Ingenieurbüro mit der Ausschreibung beginnen.

 

Die Eigentümer der privaten Grundstücke dürfen die Bauerlaubnisse gerne bei der Ortverwaltung abgeben.

Löschwasserversorgung im Außenbereich

Im Zuge der Änderung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg, das seit dem 30.12.2015 gilt, wurde auch die Bestimmungen zur Löschwasserversorgung in Baden-Württemberg überarbeitet.

Für sogenannte abgelegene Gebäude besteht nun die Verpflichtung eine individuelle Löschwasserversorgung in ausreichendem Maße bereitszustellen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu:

Präsentation Löschwasserversorgung

Merkblatt Löschwasserversorgung

 

 

Heckenrückschnitt an öffentlichen Straßen

Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen rechtzeitig zurück schneiden

Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig ausgeästet und auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden. Wir weisen deshalb auf die Bestimmungen über das Auslichten von Bäumen, Sträucher- und Heckenpflanzungen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen hin. Gemäß § 28 Abs. 2 StrG (Straßengesetz von Baden-Württemberg) dürfen Anpflanzungen und Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück verbundene Einrichtungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Danach sind die Eigentümer von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen verpflichtet, diese Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass folgende Lichträume frei bleiben:
•4,50 m über der gesamten Fahrbahn und über den Straßenbanketten
•2,50 m über Rad- und Gehwegen.

Die seitliche Begrenzung des Lichtraumprofils beträgt nach beiden Seiten jeweils vom äußeren, befestigten Fahrbahnrand gemessen mindestens 1,25 m und bei vorhandenem Rad- bzw. Gehweg zusätzlich vom befestigten Rad- bzw. Gehwegrand gemessen mindestens 0,25 m. Mit Rücksicht auf die Belaubung der Bäume und Sträucher und dergl. im Sommer und den größeren Durchgang der Äste und Zweige erscheint es zweckmäßig, die Maße des vorgeschriebenen Lichtraumprofils um jeweils 0,50 m zu erweitern. Gleichzeitig sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit usw. zu untersuchen und dürre Bäume bzw. dürres Geäst ganz zu entfernen. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen sowie im Innenkurvenbereich müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen sowie Einfriedungen stets so nieder gehalten werden, dass ausreichende Sicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen und Einfriedungen dürfen, gemessen über der Fahrbahnoberkante, 0,80 m nicht übersteigen. Betroffene Grundstücksbesitzer werden hiermit aufgefordert, dieser Verpflichtung umgehend nachzukommen. Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen kann der Besitzer von Bäumen und sonstigen Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige Maß zurückgeschnitten sind, ersatzpflichtig gemacht werden, wobei es unter Umständen bei Körperverletzungen zu strafrechtlichen Folgen kommen kann.

Wir bitten darum, insbesondere im Hinblick auf die derzeit günstige Witterung, die Lichtraumprofile wie aufgeführt freizuschneiden, um so zu gewährleisten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in den genannten Bereichen sichergestellt ist. Ferner bitten wir auch darum, ggf. Straßenlampen freizuschneiden, damit eine optimale Ausleuchtung des Straßenraums gewährleistet ist, dies gilt ebenso für Verkehrszeichen.

Räum- und Streupflicht

Man weiß es und trotzdem ist er plötzlich da, der Winter mit Schnee, Eis und Glätte!
Deshalb finden Sie hier wichtige Informationen zum Thema Räum- und Streupflicht:

Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein.

Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und streuen.

Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Wer selbst seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommen kann, hat einen „zuverlässigen Dritten“ zu beauftragen. Die Räum und Streupflicht für Anlieger erstreckt sich auf die gesamte Länge ihrer Grundstücke.

Es wird darauf hingewiesen, dass geräumter Schnee oder aufzutauendes Eis nicht dem Nachbarn zugeführt werden darf.

Der geräumte Schnee darf auch nicht auf die Straße gebracht werden.

Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßengesetzt und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden.

Streusalz sparen

Streusalz und andere auftauende Streumittel sind nach wie vor verboten. Diese sind ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn die gebotene Sicherheit der Fußgänger auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist. Auch dann ist jedoch der Einsatz von Salz und anderen auftauenden Mitteln so gering wie möglich zu halte. Ein generelles Verbot besteht in der Nähe von Grün- und Pflanzenstreifen, sowie Bäumen.

Splitt, bzw. Streusand kann auch aus den aufgestellten Streugutbehältern in kleinen Mengen entnommen werden. Die Autofahrer werden geben, soweit möglich, ihre Kraftfahrzeug auf dem eigenen Grundstück abzustellen, damit die städtischen Räumfahrzeug nicht unnötig behindert werden.

Projekt 1000-schnittige Obstbäume-Pflege von Streuobstbeständen

Seit 2018 wurden im Rahmen des Projekts "1000 schnittige Obstbäume" in 4 Schnittperioden insgesamt 160 Streuobstbestände mit insgesamt rund 4.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt. Durch die Pflegemaßnahmen konnte eine stattliche Anzahl alter, ökologisch wertvoller Obstbäume erhalten werden.

Die Kosten der Pflegeschnitte teilen sich Eigentümer, Gemeinde und Landkreis. Eigentümern von Streuobstbeständen kann durch das Projekt ein attraktives Angebot gemacht werden, die Obstbäume wieder in einen vitalen Zustand zu bringen da diese ökologisch wertvollen und optisch reizvollen Landschaftsbestandteile akut gefährdet sind.

Das Projekt geht auch in der Schnittperiode 2022/2023 weiter. Interessierte Eigentümer und Pächter von Streuobstwiesen im Landkreis Ravensburg können sich für die Teilnahme an dem Projekt über die Ortsverwaltungen anmelden. Anmeldeformulare und weitere Informationen können über www.naturvielfalt-rv.de/mediathek oder auf der Homepage des Landkreises "www.rv.de" abgerufen werden.